Sterben
in Theorie, Praxis und Wirklichkeit
Einleitung Das Unausweichliche
Sterben ist das Einzige, das allen Menschen gemeinsam ist. Und doch ist es in unserer Gesellschaft das größte Tabu. Wir sprechen über Geburt, Liebe, Krankheit – aber über den Tod schweigen wir, verdrängen ihn, lagern ihn in Institutionen aus. Diese Seite versucht, das Schweigen zu brechen: sachlich, respektvoll und ohne Beschönigung.
Die folgenden Kapitel beleuchten das Sterben aus drei Blickwinkeln: Zunächst die theoretische und praktische Auseinandersetzung mit dem Sterbeprozess selbst. Dann die Frage nach dem „guten Tod" im Kontext der Sterbehilfe-Gesetzgebung in Deutschland und der Schweiz. Schließlich kommen jene zu Wort, die täglich mit dem Sterben umgehen – Pflegende und Ärzte – und berichten, was in Kliniken wirklich geschieht.
„Der Tod ist kein Versagen der Medizin.
Er ist einfach das Ende des Lebens." — Cicely Saunders,
Begründerin der modernen Hospizbewegung
Kapitel I Sterben in Theorie und Praxis
Was ist Sterben? Eine biologische Tatsache, ein philosophisches Problem, ein spirituelles Ereignis oder ein sozialer Prozess? Je nach Perspektive fällt die Antwort grundverschieden aus – und doch greifen alle Sichtweisen ineinander.
Theoretische Perspektiven
Aus medizinischer Sicht ist Sterben ein gradueller Abbau lebenswichtiger Körperfunktionen. Der klinische Tod tritt ein, wenn Herzschlag und Atemtätigkeit aufhören; der biologische Tod, wenn die Gehirnfunktion irreversibel erlischt. Diese Unterscheidung ist keine Spitzfindigkeit: Sie bestimmt, wann Reanimationsmaßnahmen abgebrochen werden, wann Organe entnommen werden dürfen.
Philosophisch wurde der Tod stets als Grenzphänomen des Lebens betrachtet. Epikur lehrte: „Solange wir sind, ist der Tod nicht da; wenn er da ist, sind wir nicht mehr." Heidegger hingegen sah den Tod als konstitutives Element des Lebens: Erst das Wissen um die eigene Endlichkeit macht echte Existenz möglich. Diese beiden Haltungen – Tod als irrelevant oder Tod als sinnstiftend – prägen bis heute den westlichen Umgang mit dem Sterben.
Religiöse und kulturelle Überzeugungen ergänzen das Bild: Das christliche Abendland sieht im Tod den Übergang in ein jenseitiges Leben. Östliche Traditionen wie der Buddhismus betonen den Kreislauf von Geburt, Tod und Wiedergeburt. Säkulare Perspektiven betonen Würde, Autonomie und das Recht auf einen selbstbestimmten Abschied.
Praktische Realität
Die Praxis des Sterbens divergiert erheblich von philosophischen Idealen. In Deutschland sterben über 50 Prozent aller Menschen in Krankenhäusern – umgeben von Monitoren, Schläuchen und fremden Menschen, statt im vertrauten Umfeld. Dieser „hospitalisierte Tod" ist ein Phänomen der Moderne: Noch vor hundert Jahren starben die meisten Menschen zu Hause, begleitet von Familie und oft auch von religiösen Würdenträgern.
Sterbeorte in Deutschland (Statistik)
- Krankenhaus: ca. 46 %
- Zu Hause: ca. 25 %
- Pflegeheim: ca. 23 %
- Hospiz: ca. 2 %
- Sonstige / unbekannt: ca. 4 %
Hospize und spezialisierte Palliativstationen versuchen, einen anderen Weg zu gehen: Sie stellen nicht die Lebensverlängerung, sondern die Lebensqualität in den Vordergrund. Schmerzfreiheit, würdevoller Abschied, psychosoziale Begleitung – das Hospiz versteht sich als Ort des Ankommens, nicht des Kämpfens.
Die Sterbephasen nach Kübler-Ross
Die Psychiaterin Elisabeth Kübler-Ross beschrieb 1969 in ihrem Werk „On Death and Dying" fünf Phasen, die sterbende Menschen häufig durchlaufen. Obwohl das Modell seither verfeinert und kritisiert wurde, bleibt es ein wichtiges Orientierungsraster für Pflegende und Angehörige.
Die fünf Phasen des Sterbens
- 1. Leugnung: „Das kann nicht sein." – Schutzmechanismus gegen überwältigende Realität
- 2. Wut: „Warum ich?" – Zorn auf die Ungerechtigkeit des Schicksals
- 3. Verhandeln: Versuche, das Ende hinauszuzögern – oft durch stille innere Gelübde
- 4. Depression: Tiefe Trauer, Rückzug, Auseinandersetzung mit dem Verlust
- 5. Annahme: Innerer Frieden, Loslassen – nicht Resignation, sondern Akzeptanz
Wichtig: Diese Phasen verlaufen nicht linear. Viele Menschen pendeln zwischen ihnen hin und her, einige überspringen Phasen, andere erleben sie anders. Das Modell beschreibt mögliche Reaktionen, keine vorgeschriebenen Stationen.
Kapitel II Sterbehilfe in Deutschland und der Schweiz
Kaum ein ethisches Thema wird so kontrovers diskutiert wie das der Sterbehilfe. Die Frage, ob und wie ein Mensch beim Sterben unterstützt werden darf, berührt tiefste Überzeugungen über Würde, Autonomie, ärztliche Ethik und den Wert des Lebens. Deutschland und die Schweiz gehen dabei sehr unterschiedliche Wege.
Rechtslage in Deutschland
Deutschland hat nach jahrelangen Debatten keinen klaren gesetzlichen Rahmen für die Sterbehilfe gefunden. Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) für verfassungswidrig – ein historisches Urteil, das das Recht auf selbstbestimmtes Sterben als Grundrecht anerkannte.
Seitdem blieb der Gesetzgeber handlungsunfähig: Mehrere Entwürfe für ein neues Regelwerk scheiterten. Der rechtliche Graubereich, in dem Sterbewillige, Ärzte und Organisationen agieren müssen, besteht fort. Was in Deutschland erlaubt ist: passive Sterbehilfe (Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen auf Wunsch des Patienten) sowie indirekte Sterbehilfe (Schmerzlinderung, auch wenn sie das Leben verkürzen kann). Verboten bleibt aktive Sterbehilfe – die gezielte Tötung auf Verlangen.
Formen der Sterbehilfe – Definitionen
- Passive Sterbehilfe: Verzicht auf oder Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen
- Indirekte Sterbehilfe: Schmerzlindernde Behandlung mit möglicher lebensverkürzender Nebenwirkung
- Assistierter Suizid: Bereitstellung eines tödlichen Mittels, das der Patient selbst einnimmt
- Aktive Sterbehilfe (Euthanasie): Gezielte Tötung auf Verlangen durch einen Dritten
Rechtslage in der Schweiz
Die Schweiz ist weltweit bekannt als „Sterbetourismus"-Destination – ein Begriff, der die dortige Realität nur unvollständig beschreibt. Organisationen wie Dignitas oder Exit ermöglichen begleiteten Suizid für Sterbewillige aus aller Welt. Die rechtliche Grundlage: In der Schweiz ist Beihilfe zum Suizid nicht strafbar, sofern kein selbstsüchtiger Beweggrund vorliegt (Art. 115 StGB).
Dignitas hat seit seiner Gründung 1998 mehreren tausend Menschen beim Sterben geholfen – darunter zahlreiche Deutsche, Briten und Franzosen, die in ihren Heimatländern keine legale Möglichkeit haben. Die Bedingungen: Schwere, unheilbare Erkrankung, klarer und dauerhafter Sterbewunsch, Urteilsfähigkeit zum Zeitpunkt der Entscheidung.
„Wir helfen Menschen, in Würde zu sterben – nicht weil wir den Tod schätzen, sondern weil wir das Leben schätzen." — Ludwig Minelli, Gründer von Dignitas
Deutschland und Schweiz im Vergleich
🇩🇪 Deutschland
Kein geregelter assistierter Suizid. Passive und indirekte Sterbehilfe erlaubt. Aktive Sterbehilfe verboten. Gesetzlicher Graubereich seit dem BVerfG-Urteil 2020. Wenige spezialisierte Beratungsangebote.
🇨🇭 Schweiz
Assistierter Suizid durch Organisationen wie Dignitas und Exit legal. Klare Anforderungen (Urteilsfähigkeit, unheilbare Erkrankung). Kein Sterbetourismus-Verbot. Breite gesellschaftliche Akzeptanz.
Die ethische Debatte dreht sich letztlich um zwei grundlegende Werte: das Recht auf Selbstbestimmung einerseits und den Schutz vulnerabler Menschen vor sozialem Druck andererseits. Kritiker befürchten, dass eine Liberalisierung Druck auf alte, kranke oder finanziell abhängige Menschen erzeugen könnte, ihr Leben „nicht zur Last fallen zu wollen". Befürworter sehen im Festhalten am Verbot eine Entmündigung kompetenter Erwachsener.
Kapitel III Insiderberichte über das Sterben in Krankenhäusern
Was in den Zimmern und auf den Fluren von Krankenhäusern passiert, wenn ein Mensch stirbt – davon wissen Pflegende und Ärzte weit mehr als die Öffentlichkeit. Ihre Berichte sind erschütternd, bewegend und oft ein stiller Aufschrei gegen ein System, das den Tod verdrängt statt begleitet.
Aus Sicht der Pflege
„Die meisten Menschen sterben allein. Nicht weil niemand da sein möchte, sondern weil wir das System nicht so organisiert haben, dass Angehörige auch nachts bleiben können. Ich habe unzählige Male die Hand eines fremden Menschen gehalten, weil kein Familienmitglied rechtzeitig gekommen ist."
„Es gibt diese kleinen Momente, die uns tragen: wenn ein Patient kurz vor dem Ende noch lächelt, wenn die Atmung ruhiger wird. Aber niemand bereitet uns auf diese Momente vor."
Der Stressfaktor auf Normalstationen ist so hoch, dass für Sterbende kaum Zeit bleibt. Eine Pflegerin berichtet: Sieben Patienten in der Nacht, davon zwei in den letzten Stunden ihres Lebens. Die Dokumentation wartet, der Schmerzmittelplan muss ausgefüllt werden – und der Mensch im Zimmer 12 stirbt fast unbemerkt.
Aus Sicht der Ärzte
„Wir sind ausgebildet, um Leben zu retten. Sterben lassen – das lernen wir im Studium kaum. Palliativmedizin als Pflichtfach gibt es erst seit einigen Jahren. Die meisten Kollegen meiner Generation haben sich das Wissen selbst angeeignet oder schlicht vermieden."
„Die schwierigsten Gespräche sind nicht die mit den Patienten. Die schwierigsten Gespräche sind jene, in denen wir Angehörigen erklären müssen, dass weitere Behandlung mehr Schaden anrichtet als Gutes tut."
Wer einmal auf einer Palliativstation oder im Hospiz gearbeitet hat, kehrt oft nicht in die Akutmedizin zurück. „Ich habe gelernt, dass Sterben keine Niederlage ist. Das Ziel ist nicht mehr Lebensjahre um jeden Preis, sondern gute Tage – und ein würdiger Abschied." Die Wartelisten für Hospizplätze in Deutschland sind lang; die wenigsten, die es wünschen, sterben dort.
Systemische Probleme
Hinter den Einzelschicksalen stehen strukturelle Defizite, die Expertinnen und Experten seit Jahren benennen. Krankenhäuser werden nach Fallpauschalen finanziert – Sterben erzeugt keine Einnahmen, also gibt es keinen wirtschaftlichen Anreiz für eine qualitativ hochwertige Sterbebegleitung. Pflegefachkräfte sind chronisch überlastet; im Durchschnitt entfällt auf eine Pflegekraft nachts weit mehr Patienten, als eine würdige Begleitung ermöglicht.
Forderungen von Fachgesellschaften
- Palliativpflege als integraler Bestandteil aller medizinischen Studiengänge
- Bessere Vergütung für sterbensbegleitende Leistungen im DRG-System
- Recht auf Begleitung rund um die Uhr – auch nachts, auch im Krankenhaus
- Ausbau ambulanter Palliativversorgung, um Heimsterben zu ermöglichen
- Psychosoziale Unterstützung für Pflegende (Supervision, Traumatherapie)
Die Corona-Pandemie hat diese Probleme verschärft und sichtbar gemacht: Menschen starben zeitweise vollständig isoliert, Angehörige durften nicht Abschied nehmen. Die gesellschaftliche Erschütterung darüber war groß – und hat doch bisher zu keiner tiefgreifenden Systemveränderung geführt.
PATIENTENVERFÜGUNG
Patientenverfügungen müssen individuell sein -
sonst taugen sie nicht viel.
Eine Patientenverfügung sollte gewisse Bedingungen erfüllen
Von Thomas Faltin
Eine Patientenverfügung sollte möglichst wenig Spielraum für Interpretationen lassen - dann ist die Wahrscheinlichkeit am größten, dass sich die Ärzte im Ernstfall auch an den Patientenwillen halten und keine Streitigkeiten über die Auslegung entstehen. Es gibt deshalb zwei Grundregeln bei der Abfassung: Erstens sollte man sich zuerst gründlich in Büchern, Internet oder bei Fachleuten informieren (siehe Servicekasten). Zweitens sollten die Inhalte sehr konkret sein; vorgefertigte Verfügungen taugen daher meist nicht viel. Statt etwa vage zu schreiben, man wünsche keine Maßnahmen mehr, wenn das Leben nicht mehr erträglich sei, könnte man - je nach Einstellung - präzise formulieren, dass man in der Sterbephase eine künstliche Ernährung ablehne und auch keiner lebensverlängernden Operation mehr zustimme.
Darüber hinaus ist es sinnvoll, sich mit den Angehörigen grundsätzlich über die Einstellung zum Sterben zu unterhalten, damit sie erahnen können, was Ihr Wille ist, wenn eine Lage eintritt, die in der Verfügung nicht berücksichtigt ist. Die Gültigkeit einer Patientenverfügung ist zeitlich nicht befristet -dennoch sollte man sie alle ein bis zwei Jahre überarbeiten oder bestätigen. Denn auch hier gilt: je aktueller die Verfügung ist, umso größere Akzeptanz erfährt sie in der Klinik.
Eine notarielle Beurkundung der Patientenverfügung ist' nicht notwendig, obwohl diese Behauptung immer wieder durch die Öffentlichkeit geistert. Wichtig ist dagegen, dass die Patientenverfügung im Notfall auch gefunden wird. Angehörige sollten deshalb Bescheid wissen, wo das Schreiben aufbewahrt wird. Daneben kann auch ein Kärtchen im Portemonnaie den Ärzten mitteilen, dass eine Patientenverfügung beim Hausarzt oder Notar, im Pflegeheim oder heimischen Schreibtisch liegt. Zur Sicherheit können Sie mehrere Ausfertigungen verteilen.
Daneben können Sie in einer zusätzlichen Vorsorgevollmacht regeln, wer für Sie sprechen und Sie gesetzlich vertreten soll, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind. Diese Vollmacht kann einzelne Aufgaben betreffen oder generell für alle Bereiche gelten.
aus: Stuttgarter Zeitung vom 21.10.2005
(kern) - Das deutsche Gesetz gibt für eine Patientenverfügung keine bestimmte Form vor. Rechtsanwalt Günter Zecher empfiehlt aber, dass sie prinzipiell schriftlich und nicht nur mündlich formuliert wird. Wichtig sei überdies, alle Wünsche für den Notfall in sämtlichen Einzelheiten festzuhalten - je früher desto besser. Zecher legt nahe, die Verfügung alle zwei Jahre zu aktualisieren.
Wenn jemand bereits erkrankt und der Verlauf abzuschätzen ist, sollte der Verfasser einer Patientenverfügung unbedingt auf das zu erwartende Krankheitsbild eingehen. Deshalb ist es ratsam, sich bei seinem behandelnden Arzt eingehend zu informieren.
Als Absicherung empfiehlt es sich, rechtzeitig einen Bevollmächtigten einzusetzen, der im Falle eines Unglücks den Medizinern die Wünsche des Patienten nachdrücklich erklärt. Umfassende Informationen über Patientenverfügungen und Musterformulare gibt es im Internet unter den Adressen
oder unter
www.ekd.de/download/patientenverfuegung_formular.pdf.
aus LKZ Die Patientenverfügung
"Viele Patientenverfügungen haben nur geringen Wert", sagt der Palliativmediziner Johann-Christoph Student. Sie seien zu allgemein und unklar verfasst. Die meisten Mediziner sehen deshalb keinen Anlass, sich an die Verfügung zu halten. Sie gehen auf Nummer sicher und behandeln weiter.
Der Leiter des Hospizes Stuttgart hat mit dem Juristen Thomas Klie in einem Buch zusammengefasst, wie eine glaubwürdige Patientenverfügung auszusehen hat. Wichtigste Regel: Aus dem Schreiben soll hervorgehen, dass sich der Verfasser mit dem Thema seines Sterbens auseinander gesetzt hat. Damit sich Ärzte, Angehörige und eventuell Juristen ein Bild vom Patienten machen können, soll die Verfügung keine schematischen Formeln enthalten („kein unwürdiges Leiden"), sondern konkrete Aussagen: Was erhofft sich der Patient an Lebensende, was fürchtet er? Welche positiver oder abschreckenden Beispiele hat er vor Augen? Welche Therapien sollen unter welcher Umständen unterbleiben? Über all diese Fragen soll man mit Familie und Hausarzt sprechen, bevor man das Schreiben aufsetzt. Ebenso wichtig wie die Patientenverfügung ist ein zweites Dokument, die Vorsorgevollmacht. Mit ihr setzt der Patient eine Person seines Vertrauens ein, die ihn gegenüber den Ärzten vertritt, wenn er selbst nicht entscheiden kann. Für Notfälle empfiehlt Student ähnlich dem Organspenderausweis stets ein kurzes Schreiben bei sich zu tragen, mit den Hinweis, dass eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht vorliegen.
SCHMERZBEHANDLUNG
In seinem Buch „Schmerz los werden“ räumt Prof. Dr. Sven Gottschling mit dem Vorurteil auf, dass Schmerz ein unausweichliches Schicksal sei. Als erfahrener Schmerz- und Palliativmediziner zeigt er auf, warum Millionen Menschen in Deutschland unnötig leiden und wie moderne Therapien Abhilfe schaffen können.
Zentrale Punkte des Buches:
Der Status Quo: Rund 23 Millionen Menschen in Deutschland leiden unter chronischen Schmerzen. Gottschling kritisiert eine massive Unterversorgung und das mangelnde Wissen über effektive Schmerztherapie – sowohl bei Patienten als auch in der Ärzteschaft.
Schmerz verstehen: Das Buch erklärt die Entstehung von Schmerz und den Unterschied zwischen akutem Warnsignal und chronischem „gelernten“ Schmerz (Schmerzgedächtnis).
Multimodale Ansätze: Wahre Heilung findet oft nicht durch eine einzelne Tablette statt. Der Autor plädiert für eine Kombination aus medikamentöser Therapie (inklusive Cannabis oder Morphium), Physiotherapie und psychologischen Strategien.
Betroffene Gruppen: Ein besonderer Fokus liegt auf Patienten, deren Schmerzen oft übersehen werden, wie Kindern, Krebspatienten oder Menschen mit Demenz.
Praktische Hilfe: Das Werk dient als Ratgeber, der konkrete Handlungsanleitungen gibt, wie man Schmerzspezialisten findet und welche Fragen man im Arztgespräch stellen sollte.
Gottschlings Kernbotschaft lautet: Niemand muss unerträgliche Qualen aushalten – es gibt fast immer Wege zur Linderung, wenn man die richtige Behandlung einfordert.
Den Schmerz beherrschen
Medikamente helfen, die Lebensqualität zu bewahren
Schmerzen können so unerträglich sein, dass die Betroffenen jede Freude am Leben verlieren. Der Wunsch nach dem Tod und der Erlösung von den Schmerzen wächst. Eine gezielte Behandlung aber kann die Qualen lindern und so das Leben - und Sterben - erträglicher machen.
Von Klaus Zintz - aus: Stuttgarter Zeitung vom 21.10.2005
Migräne, kaputte Bandscheiben, abgenutzte Gelenke, ein Tumor samt Metastasen: die Ursachen für unaufhörliche, schlimme Schmerzen sind vielfältig. Die Folgen sind in jedem Fall fatal: Wenn Schmerzen nicht mehr weichen und damit chronisch werden, steht den Betroffenen ein Martyrium bevor. Dabei stellen chronische Schmerzen nach Ansicht von Experten für ältere Menschen die bedeutendste Krankheit dar: „Jeder zweite Mensch über 65 Jahre leidet in irgendeiner Form an chronischen Schmerzen." Das sagte Michael Zenz, der Präsident der Deutschen Gesellschaft zum Studium des Schmerzes, gestern zum Auftakt des 30. deutschen Schmerzkongresses in Bremen.
Die Schmerzbehandlung ist laut Zenz für Niedergelassene Ärzte wie für Kliniken ein Zuschussgeschäft. Zudem seien Hausärzte oft überfordert. Auch deshalb leide jeder chronische Schmerzpatient durchschnittlich zehn Jahre an Schmerzen und besuche in dieser Zeit zwischen fünf und 15 Ärzten, ohne dass ihm geholfen werde., Es liegt auf der Hand, dass solche „Schmerzkarrieren" Menschen zermürben - und schließlich den Wunsch nach dem Tod übermächtig werden lassen.
Bis zu 3000 Selbstmorde im Jahr
Angaben von Schmerzexperten zufolge begehen in der Bundesrepublik jährlich ungefähr 2000 bis 3000 Menschen mit chronischen Schmerzen Selbstmord. Und auch bei vielen Menschen, die an einer unheilbaren, schmerzhaften Krankheit wie etwa Krebs leiden, wächst ob dieser Schmerzen die Bereitschaft, dem Leben ein Ende zu bereiten -oder bereiten zu lassen.
Akute Schmerzen haben für den Körper eine Warnfunktion: „Etwas ist nicht in Ordnung, kümmere dich darum", lautet die Botschaft. Die Ursache muss erkundet und medizinisch behandelt werden. Doch wenn der Schmerz bestehen bleibt, sorgen Vorgänge im Körper dafür, dass die Schmerzen stärker werden, obwohl die Ursache gleich bleibt oder sogar bereits weggefallen ist. Die Fachleute reden dann von chronischen Schmerzen. Diese haben ihre Signal- und Warnfunktion weit gehend verloren - und sie können langsam aber sicher die Persönlichkeit der Betroffenen zerstören.
Zur Behandlung chronischer Schmerzen müssen, so betonen Experten immer wieder, Mediziner, Psychologen und Pflegekräfte zusammenarbeiten. „Zur erfolgreichen Therapie gehören nicht nur die Pille, die Spritze, die Massage oder der Psychologe, sondern von allem etwas", formulierte es der Bremer Schmerzmediziner Michael Strumpf, der den Kongress leitet. Das wichtigste Ziel einer solchen Behandlung ist, den Schmerz so weit zu verringern, dass der Patient damit leben kann - völlige Schmerzfreiheit kann bei chronischen Schmerzen niemand gewährleisten. Der Patient steht im Vordergrund
Ähnliches gilt für die Behandlung todkranker Menschen mit starken Schmerzen. Um sie kümmert sich die so genannte Palliativmedizin - zumindest sollte sie es tun. Ihr Hauptziel ist nicht die Verlängerung der Überlebenszeit um jeden Preis, sondern die bestmögliche Wahrung der Lebensqualität. Dabei stehen weniger die medizinische Behandlung der Krankheitj sondern Wünsche, Ziele und Befinden des Patienten im Vordergrund.
So orientiert sich etwa die Betreuung von Krebskranken an der Stärke der Schmerzen. Bei leichteren Schmerzen wird mit Medikamenten behandelt, die nicht zu den so genannten Opiaten gehören. Es folgen verschiedene zu den Opiaten gehörende Wirkstoffe, bis schließlich bei den schlimmsten Schmerzen Morphin oder ähnliche Mittel verabreicht werden. Doch neben der Behandlung der Schmerzen und anderer körperlicher Symptome nimmt sich die Palliativmedizin zudem der psychologischen und - so erforderlich - sozialen Probleme nicht nur der Patienten, sondern auch der Angehörigen an.
Palliativmedizin
aus WikipediaNach der Definition der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin ist Palliativmedizin die Behandlung von Patienten mit einer nicht heilbaren, progredienten und weit fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung, für die das Hauptziel der Begleitung die Lebensqualität ist. Nicht die Verlängerung der Überlebenszeit um jeden Preis, sondern die Lebensqualität, also die Wünsche, Ziele und das Befinden des Patienten stehen im Vordergrund der Behandlung.
Die Linderung des Leidens und die Unterstützung des Patienten stand auch früher schon im Zentrum der Aufgaben des Arztes, wie ein französisches Sprichwort aus dem 16. Jahrhundert zusammenfasst: Guerir – quelquefois, soulager – souvant, consoler – toujours (Heilen – manchmal, lindern – oft, trösten – immer). In den Hospizen wurden Kranke und Bedürftige versorgt, und oft auch bis zum Tod begleitet. Mit der Entwicklung der modernen Medizin ist jedoch die Betreuung von Patienten mit fortgeschrittenen unheilbaren Erkrankungen zunehmend einseitiger geworden. Medizinische Maßnahmen werden oft noch angeboten, auch wenn nur noch winzige oder gar keine Erfolgsaussichten mehr bestehen, aber die Patienten oft mit ihren Symptomen und ihrer Angst vor Sterben und Tod alleine gelassen. Vor diesem Hintergrund wurde 1967 von Cicely Saunders in London das St.Christopher Hospiz gegründet, das die Keimzelle der modernen Palliativmedizin darstellt. Auch die erste deutsche Palliativstation, die 1982 an der Kölner Universitätsklinik entstanden ist, wurde stark vom St.Christopher Hospiz beeinflusst. Mittlerweile existieren mehr als 200 Palliativstationen und stationäre Hospize in Deutschland, allerdings ist der Bedarf damit bei weitem noch nicht gedeckt. Die wesentlichen Komponenten der Palliativmedizin sind Symptomkontrolle, psychosoziale Kompetenz, Teamarbeit und Sterbebegleitung.
Mehr als Schmerzen lindern
Gibt es Alternativen zur Sterbehilfe? Der Kölner Arzt Raymond Voltz über die Möglichkeiten und Grenzen der Palliativmedizin
aus DIE ZEIT vom 27.10.2005
DIE ZEIT: Sie haben als Palliativmediziner viele Menschen beim Sterben begleitet, denn Palliativmedizin setzt dort ein, wo kurative Medizin an ihre Grenzen stößt. Leistet Palliativmedizin denn hier nicht Sterbehilfe?
Raymond Voltz: Palliativmedizin leistet Hilfe im Sterbeprozess, sie leistet keine Hilfe zum Sterben. Wir helfen, wenn die Medizin im bisherigen Selbstverständnis nichts mehr für den Patienten tun kann. Ärzte verstehen sich traditionellerweise nur als Heiler. Wenn Heilen nicht mehr möglich ist, dann meinen sie, nichts mehr tun zu können. Genau dort setzt Palliativmedizin ein. Wir sagen: Wir können hier noch sehr viel tun, etwa wenn es darum geht, Symptome wie Schmerzen, Atemnot, Übelkeit oder Verwirrtheit zu lindern. Manche dieser Beschwerden können sich vor dem Tod noch einmal deutlich verstärken, sodass wir sie dann auch sehr intensiv behandeln. Insofern könnte man sagen, dass wir im positiven Sinne verstandene Hilfe im oder beim Sterben leisten. Der Begriff wird in der öffentlichen Diskussion zu wenig differenziert und dadurch missverständlich verwendet. Palliativmedizin ist ein klares Gegenangebot zur aktiven Sterbehilfe.
ZEIT: Dennoch scheint die Unterstützung für Sterbehilfe in der Bevölkerung zu wachsen. Warum ist das so?
Voltz: Ich glaube, dass vielfach gar nicht klar ist, was aktive Sterbehilfe, passive Sterbehilfe oder indirekte Sterbehilfe ist. Deshalb zweifele ich auch viele Umfragen zu diesem Thema an. Hinzu kommt, dass sich die Antworten entscheidend verändern, je nachdem, ob Sie gesunde oder erkrankte Menschen fragen. Wenn ein Mensch krank wird, ändert sich häufig schlagartig die Sichtweise. Betroffene äußern sehr viel weniger den Wunsch nach aktiver Sterbehilfe. Wenn wir die Symptome, Schmerzen beispielsweise, bestmöglich gelindert haben, dann bleibt dem Patienten Raum und Zeit, sich mit anderen Dingen zu beschäftigen. Er kann dann darüber nachdenken, was Lebensqualität für ihn bedeutet. Die Antwort hierauf ist sehr individuell, auch dort helfen wir. Neben dem Medizinisch-Pflegerischen bietet die Palliativmedizin auch Unterstützung bei notwendigen sozialen Maßnahmen. Wir kümmern uns um psychologische und seelsorgerische Begleitung, und zwar nicht nur für den Patienten selbst, sondern auch für seine Angehörigen.
ZEIT: Was Sie beschreiben, gilt vor allem für Krankheiten wie Krebs. Welche Möglichkeiten hat die Palliativmedizin bei selteneren Krankheiten, etwa dem so genannten Locked-in-Syndrom?
Voltz: Die Diskussion auf der Einzelfallebene ist immer schwierig, da man für jedes Argument einen anderen Einzelfall heranziehen kann. Das Locked-in-Syndrom ist kein klassisch palliativmedizinisches Krankheitsbild, aber sicherlich ein äußerst belastender Zustand. Locked-in bedeutet, dass man alles mitbekommt, wie im gesunden Zustand, aber nur sehr eingeschränkt nach außen kommunizieren kann, weil man bis auf die Augen vielleicht vollkommen gelähmt ist. Trotzdem müssen wir uns bemühen herauszufinden, was der Betroffene wünscht, und darauf eingehen. Außerdem ist es möglich, im Einverständnis mit den Betroffenen Komplikationen wie Thrombosen, Embolien oder Entzündungen nicht mehr ursächlich, sondern nur noch symptomorientiert zu behandeln. Dies könnte man als passive Sterbehilfe bezeichnen, und dies ist vollkommen legal.
ZEIT: Hat denn jeder Patient in Deutschland Zugang zur Palliativmedizin?
Voltz: Nein, bisher noch nicht. Es gibt Studien, die besagen, dass wir 50 bis 60 Betten pro eine Million Einwohner brauchten, um den Bedarf zu decken, der allein durch Krebserkrankungen entsteht. Davon sind wir aber noch weit entfernt. Es gibt ebenfalls ein Versorgungsdefizit im ambulanten Bereich. Die Hausärzte werden bisher mit diesen Fällen allein gelassen. Deshalb versuchen wir, in Köln ein Netz für Palliativmedizin aufzubauen, damit sich die Hausärzte informieren können. So möchten wir auch erreichen, dass möglichst viele Patienten zu Hause bleiben können, denn das wünscht sich die Mehrheit der Betroffenen. Auch die Ausbildungssituation ist bislang unzureichend. Wir brauchen mehr Lehrstühle für Palliativmedizin an den Universitäten, damit mehr junge Mediziner ausgebildet werden können, und wir brauchen mehr Forschung, damit wir unsere Therapien besser auf die verschiedenen Krankheitsbilder ausrichten können.
ZEIT: Wie sollen neue stationäre und ambulante Angebote, mehr Lehrstühle und zusätzliche Forschung finanziert werden?
Voltz: Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin hat berechnet, dass eine flächendeckende und gute Palliativ- und Hospizarbeit 0,5 Prozent der Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung betragen würde. Wenn man das mit anderen Bereichen vergleicht, glaube ich fest daran, dass wir durch eine effektivere Organisation anderer Bereiche und eine bessere Koordination zwischen ambulanten und stationären Strukturen in der Lage sind, Gelder so umzuschichten, dass wir auf diese 0,5 Prozent kommen.
Die Fragen stellte Isabell Hoffmann
Wie eine Gesellschaft mit ihren Sterbenden umgeht, sagt viel über ihre Werte aus. Derzeit scheitern wir – nicht an mangelndem Wissen, sondern an mangelnder Priorität. Wir wissen, was ein gutes Sterben ermöglicht: Schmerzfreiheit, Vertrautheit, Würde, Begleitung, das Recht, Entscheidungen treffen zu dürfen. Und wir wissen, was es verhindert: Überlastung, Ökonomisierung, Verdrängung. Die Debatten über Sterbehilfe in Deutschland und die Berichte aus dem Klinikalltag zeigen: Es braucht sowohl rechtliche Klarheit als auch kulturellen Wandel. Sterben muss wieder Teil des Lebens werden – in öffentlichen Gesprächen, in der Ausbildung von Pflegenden und Ärzten, in der Planung von Versorgungsstrukturen, in Familien. Diese Seite möchte ein Beitrag zu dieser Auseinandersetzung sein: sachlich, offen, ohne Angst. Denn wer über den Tod sprechen kann, lebt bewusster.PRESSE
Australien - aus StZ vom 15.08.2009
Gelähmter hat Sterberecht
Ein australisches Gericht hat einem schwerstgelähmten Mann das Recht zu sterben zugesprochen. Die Pfleger machten sich nicht schuldig, wenn sie die künstliche Ern hrung des 49-Jährigen beendeten, entschied der Oberste Richter von Western Australia. Der Mann sei bei klarem Verstand und dürfe über seine Behandlung selbst bestimmen. Es gehe dabei nicht um Sterbehilfe. Wenn man sich zu Tode hungern will, ist es gut zu wissen, dass beim Eintreten der Bewusstlosigkeit keiner kommt und einen am Leben erhält und man noch länger leidet , sagte der sterbewillige Mann. Sein Anwalt sprach von einem Präzedenzfall . AFP
Eisbär Wilbär eingeschläfert
Tier einzuschläfern - Ohne Schmerzen einschlafen
Sterbehilfe: »Ich will nur fröhliche Musik« - www.zeit.de/2005
Der Tod der Sonntags: Warum sich ein Ehepaar zum 70. Hochzeitstag gemeinsam das Leben nimmt

Fazit
Ein würdiges Sterben als gesellschaftliche Aufgabe
„Wir müssen lernen, gemeinsam zu sterben, bevor wir gemeinsam besser leben können."
— Atul Gawande, Chirurg und Autor von „Sterblich sein"