Patientenverfügung

Patientenverfügungen individuell   Das deutsche Gesetz   Patientenverfügung                  

Patientenverfügungen müssen individuell sein -
sonst taugen sie nicht viel.

Eine Patientenverfügung sollte gewisse Bedingungen erfüllen

Von Thomas Faltin

Eine Patientenverfügung sollte möglichst wenig Spielraum für Interpretationen lassen - dann ist die Wahrscheinlichkeit am größten, dass sich die Ärzte im Ernstfall auch an den Patientenwillen halten und keine Streitigkeiten über die Auslegung entstehen. Es gibt deshalb zwei Grundregeln bei der Abfassung: Erstens sollte man sich zuerst gründlich in Büchern, Internet oder bei Fachleuten informieren (siehe Servicekasten). Zweitens sollten die Inhalte sehr konkret sein; vorgefertigte Verfügungen taugen daher meist nicht viel. Statt etwa vage zu schreiben, man wünsche keine Maßnahmen mehr, wenn das Leben nicht mehr erträglich sei, könnte man - je nach Einstellung - präzise formulieren, dass man in der Sterbephase eine künstliche Ernährung ablehne und auch keiner lebensverlängernden Operation mehr zustimme.

Darüber hinaus ist es sinnvoll, sich mit den Angehörigen grundsätzlich über die Einstellung zum Sterben zu unterhalten, damit sie erahnen können, was Ihr Wille ist, wenn eine Lage eintritt, die in der Verfügung nicht berücksichtigt ist. Die Gültigkeit einer Patientenverfügung ist zeitlich nicht befristet -dennoch sollte man sie alle ein bis zwei Jahre überarbeiten oder bestätigen. Denn auch hier gilt: je aktueller die Verfügung ist, umso größere Akzeptanz erfährt sie in der Klinik.

Eine notarielle Beurkundung der Patientenverfügung ist' nicht notwendig, obwohl diese Behauptung immer wieder durch die Öffentlichkeit geistert. Wichtig ist dagegen, dass die Patientenverfügung im Notfall auch gefunden wird. Angehörige sollten deshalb Bescheid wissen, wo das Schreiben aufbewahrt wird. Daneben kann auch ein Kärtchen im Portemonnaie den Ärzten mitteilen, dass eine Patientenverfügung beim Hausarzt oder Notar, im Pflegeheim oder heimischen Schreibtisch liegt. Zur Sicherheit können Sie mehrere Ausfertigungen verteilen.

Daneben können Sie in einer zusätzlichen Vorsorgevollmacht regeln, wer für Sie sprechen und Sie gesetzlich vertreten soll, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind. Diese Vollmacht kann einzelne Aufgaben betreffen oder generell für alle Bereiche gelten.

aus: Stuttgarter Zeitung vom 21.10.2005

(kern) - Das deutsche Gesetz gibt für eine Patientenverfügung keine bestimmte Form vor. Rechtsanwalt Günter Zecher empfiehlt aber, dass sie prinzipiell schriftlich und nicht nur mündlich formuliert wird. Wichtig sei überdies, alle Wünsche für den Notfall in sämtlichen Einzelheiten festzuhalten -je früher desto besser. Zecher legt nahe, die Verfügung alle zwei Jahre zu aktualisieren.

Wenn jemand bereits erkrankt und der Verlauf abzuschätzen ist, sollte der Verfasser einer Patientenverfügung unbedingt auf das zu erwartende Krankheitsbild eingehen. Deshalb ist es ratsam, sich bei seinem behandelnden Arzt eingehend zu informieren.

Als Absicherung empfiehlt es sich, rechtzeitig einen Bevollmächtigten einzusetzen, der im Falle eines Unglücks den Medizinern die Wünsche des Patienten nachdrücklich erklärt. Umfassende Informationen über Patientenverfügungen und Musterformulare gibt es im Internet unter den Adressen

www.patientenverfuegung.de

oder unter

www.ekd.de/download/patientenverfuegung_formular.pdf.

aus LKZ

Die Patientenverfügung

Viele Patientenverfügungen haben nur geringen Wert", sagt der Palliativmediziner Johann-Christoph Student. Sie seien zu allgemein und unklar verfasst. Die meisten Mediziner sehen deshalb keinen Anlass, sich an die Verfugung zu halten. Sie gehen auf Nummer sicher und behandeln weiter.

Der Leiter des Hospizes Stuttgart hat mit dem Juristen Thomas Klie in einem Buch zu-sammengefasst, wie eine glaubwürdige Patientenverfügung auszusehen hat. Wichtigste Regel: Aus dem Schreiben soll hervorgehen, dass sich der Verfasser mit dem Thema seines Sterbens auseinander gesetzt hat. Damit sich Ärzte, Angehörige und eventuell Juristen ein Bild vom Patienten machen können, soll die Verfügung keine schematischen Formeln enthalten („kein unwürdiges Leiden"), sondern konkrete Aussagen: Was erhofft sich der Patient an Lebensende, was fürchtet er? Welche positiver oder abschreckenden Beispiele hat er vor Augen? Welche Therapien sollen unter welcher Umständen unterbleiben? Über all diese Fragen soll man mit Familie und Hausarzt sprechen, bevor man das Schreiben aufsetzt. Ebenso wichtig wie die Patientenverfügung ist ein zweites Dokument, die Vorsorgevollmacht. Mit ihr setzt der Patient eine Person seines Vertrauens ein, die ihn gegenüber den Ärzten vertritt, wenn er selbst nicht entscheiden kann. Für Notfälle empfiehlt Student ähnlich dem Organspenderausweis stets ein kurzes Schreiben bei sich zu tragen, mit den Hinweis, dass eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht vorliegen.